Aktuelles

Verordnung der BH Weiz - Feuerentzünden verboten!

Bitte beachten Sie die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz!

"In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!"

210326_Verordnung_Verbot_von_Feuerentz%C3%BCnden_und_Rauchen_im_Wald_BHWeiz.pdf (pdf, 531KB)