Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird für Haushalte, Gemeinden und KMUs erstmals die Möglichkeit geboten, dass Strom, welcher vor Ort produziert und auch verbraucht wird mit
einem verminderten Netzentgelt zu tauschen, verkaufen oder verschenken. Dies soll durch die Gründung sogenannter erneuerbaren Energiegemeinschaften (eEG) ermöglicht werden.